04.05.2026
Austausch zur Reform des Sozialen Entschädigungsrechts mit dem WEISSEN RING
Im Rahmen der Forschung zum Sozialen Entschädigungsrecht hat das Projektteam am 04. Mai 2026 die Bundesgeschäftsstelle des WEISSEN RINGS in Mainz besucht. Dort fand ein aufschlussreicher Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Organisation statt, der wichtige Einblicke in die Praxis des Entschädigungsverfahrens aus Betroffenenperspektive ermöglichte.
Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die besonderen Schwierigkeiten, mit denen Betroffene im Verlauf des Verfahrens konfrontiert sind. Hinsichtlich des Verfahrenszugangs wurde deutlich, dass viele Betroffene nach wie vor erhebliche Hürden überwinden müssen, bevor sie überhaupt Leistungen in Anspruch nehmen können; sei es aus mangelnder Kenntnis ihrer Rechte, aus Scham oder aufgrund der emotionalen Belastung, die mit einer Antragstellung verbunden ist. In der Praxis zeigt sich, dass der Weg zur Leistungen des SGB XIV und die damit verbundenen Verfahrensschritte für Betroffene noch immer mit erheblichen Belastungen verbunden sein können.
Die gewonnenen Einblicke sind für die rechtswissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem SGB XIV von erheblicher Bedeutung. Sie verdeutlichen, dass die Reform des Sozialen Entschädigungsrechts zwar wichtige Verbesserungen mit sich gebracht hat, in der Verfahrenspraxis jedoch möglicherweise noch Handlungsbedarf besteht. Die Erkenntnisse aus dem Gespräch fließen in die weitere Arbeit des Forschungsprojekts ein.