Einsichtnahme Klausur Zwischenprüfung im Öffentlichen Recht WiSe 2025/26
Liebe Studierende,
in die Klausur Zwischenprüfung im Öffentlichen Recht kann ab dem 09.04.2026 Montags bis Donnerstags jeweils von 10:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr im Institut für Staatsrecht (Bernhard-Feilchenfeld-Str. 9, 7. OG) Einsicht genommen werden.
Die Einsicht kann nur nach Vorlage des Studierendenausweises und eines amtlichen Lichtbildausweises erfolgen.
Wer aktuell (bspw. wegen eines Auslandssemesters o.Ä.) an der persönlichen Einsicht gehindert ist, kann die Klausur durch eine bevollmächtigte Person einsehen lassen. Die Bevollmächtigung ist durch eine (von der bevollmächtigten Person mitzubringende) schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Sie muss Namen und Matrikelnummer des Vollmachtgebers/Klausurteilnehmers enthalten; zudem ist jeweils ein Scan bzw. Foto des Studierenden- und eines amtlichen Lichtbildausweises des Vollmachtgebers/Klausurteilnehmers beizufügen. Überdies muss sich natürlich auch die bevollmächtigte Person durch einen geeigneten Ausweis ausweisen können.
Bei Fragen kann eine E-Mail an institut-staatsrecht(at)uni-koeln(dot)de geschickt werden.
Abholung Klausur Grundrechte WiSe 2025/26
Liebe Studierende,
die Klausur Grundrechte kann ab dem 01.04.2026 Montags bis Donnerstags jeweils von 10:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr im Institut für Staatsrecht (Bernhard-Feilchenfeld-Str. 9, 7. OG) abgeholt werden.
Die Ausgabe kann nur nach Vorlage des Studierendenausweises und eines amtlichen Lichtbildausweises erfolgen.
Wer aktuell (bspw. wegen eines Auslandssemesters o.Ä.) an der persönlichen Abholung gehindert ist, kann die Klausur durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen. Die Bevollmächtigung ist durch eine (von der bevollmächtigten Person mitzubringende) schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Sie muss Namen und Matrikelnummer des Vollmachtgebers/Klausurteilnehmers enthalten; zudem ist jeweils ein Scan bzw. Foto des Studierenden- und eines amtlichen Lichtbildausweises des Vollmachtgebers/Klausurteilnehmers beizufügen. Überdies muss sich natürlich auch die bevollmächtigte Person durch einen geeigneten Ausweis ausweisen können.
Weitere Abholzeiten können per E-Mail unter institut-staatsrecht(at)uni-koeln(dot)de angefragt werden.