zum Inhalt springen

Professor Dr. Stephan Rixen
 

Vorlesungen

Vorlesung: Öffentliches Wirtschaftsrecht

Termin: Mittwoch, 16.00 Uhr - 17.30 Uhr

Beginn: 11. Oktober 2023

Ort: Hörsaal VIIa, Albertus-Magnus-Platz, 1. Untergeschoß

Veranstaltungs-Nr.: 13980.2085

Organisatorisches: Die Vorlesung Öffentliches Wirtschaftsrecht gehört zum sog. Kernbereich des Schwerpunkts 08 (Öffentliches Recht).

Inhalt: Die Vorlesung gibt einen Überblick über die verfassungsrechtlichen Grundlagen und die verwaltungsrechtlichen Instrumente der staatlichen Regulierung des Wirtschaftslebens. Neben einem Blick auf wirtschaftsrelevante Bestimmungen des Grundgesetzes, namentlich einzelne wirtschaftsrelevante Grundrechte (insb. Art. 12 GG, Art. 14 GG) sowie wirtschaftsbezogene Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen, werden die Regelungsinstrumente der Gewerbeordnung (GewO) näher betrachtet, die einen wichtigen Rahmen für das wirtschaftliche Handeln darstellen. Die GewO ist zudem ein Vorbild für andere wirtschaftsrelevante Gesetze. Kenntnisse der GewO erleichtern daher das Verständnis spezieller öffentlich-rechtlicher Gesetze, die das Wirtschaftsleben betreffen. Zur Vorlesung gehört auch der exemplarische Blick auf ausgewählte, spezielle Bereiche der Wirtschaftsregulierung zwischen Feiertagsrecht, kommunaler Infrastruktursicherung („Daseinsvorsorge“), Sozialwirtschaft und Netzzugangsregulierung.

Voraussetzungen: Grundlegende Kenntnisse aus den Veranstaltungen des Grundstudiums im Öffentlichen Recht sollten vorhanden sein. Darüber hinaus sollte ein ernsthaftes Interesse an der Regulierung wirtschaftlicher Abläufe durch staatliche Akteure, insbesondere durch den Gesetzgeber und die Verwaltung, bestehen. Empfehlenswert ist zudem ein ausgeprägtes Interesse an aktuellen Fragestellungen und rechtspolitischen Debatten, die die staatliche Regulierung der Wirtschaft betreffen. Die Veranstaltung trägt auch dazu bei, allgemeine verfassungs- und verwaltungsrechtliche Themen im Spiegel aktueller Fragestellungen zu veranschaulichen und zu vertiefen.

Zugriff auf die Vorlesungsmaterialien: Der Besuch der Veranstaltung ist ohne Anmeldung möglich. Für den Zugriff auf die Materialien in ILIAS müssen Sie sich über KLIPS angemeldet haben. Die Teilnahme an der Klausur setzt eine separate Anmeldung voraus. Bitte beachten Sie die insofern geltenden Anmeldefristen!

Empfohlene Fachliteratur:

Burgi/Habersack (Hrsg.), Handbuch Öffentliches Recht des Unternehmens, 2023

Ehlers/Fehling/Pünder (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht, Bd. 1: Öffentliches Wirtschaftsrecht, 4. Aufl. 2019

Kluth, Öffentliches Wirtschaftsrecht, 2019 (Online-Zugriff über USB)

Knauff, Öffentliches Wirtschaftsrecht, 3. Aufl. 2023 (Online-Zugriff über USB)

Ruthig/Storr, Öffentliches Wirtschaftsrecht, 5. Aufl. 2020 (Online-Zugriff über USB)

Ziekow, Öffentliches Wirtschaftsrecht, 6. Aufl. 2023 (Online-Zugriff auf 5. Aufl. 2020 über USB)

 

Vorlesung: Grundrechte (I) Gruppe 1: A bis J, binationale Bachelorstudiengänge

Termin: Donnerstag, 8.15 Uhr bis 11.30 Uhr

Beginn: 12. Oktober 2023

Ort: Hörsaal II, Albertus-Magnus-Platz, 1.Untergeschoß

Veranstaltungs-Nr.: 13980.0014

Organisatorisches: Die Vorlesung richtet sich besonders an alle Studierenden, deren Nachname mit einem der Buchstaben A bis J beginnt sowie an alle Studierenden binationaler Bachelorstudiengänge unabhängig vom Nachnamen. Nur sie sind berechtigt, an der Zwischenprüfungsklausur zu dieser Veranstaltung teilzunehmen.

Studierende, deren Nachname mit einem der Buchstaben K bis Z beginnt und die nicht zugleich in einem binationalen Bachelorstudiengang eingeschrieben sind, sollten die Parallelvorlesung besuchen, weil sie nur die hierzu gehörende Klausur schreiben dürfen (Zuteilung nach § 30 Absatz 3 Satz 2 Studien- und Prüfungsordnung).

Inhalt: Gegenstand der Vorlesung sind die Grundrechte des Grundgesetzes (GG) mit Bezügen zu den Menschenrechten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und den Grundrechten der EU-Grundrechtecharta (GRCh). Es handelt sich im eine Einführungsvorlesung, die Grundfragen beantwortet: Warum gibt es überhaupt Grund- und Menschenrechte? Welche Bedeutung hat die Garantie der Menschenwürde für die Grundrechte? Was sind Freiheitsrechte, Gleichheitsrechte, Abwehrrechte und grundrechtliche Schutzpflichten? Wann sind Grundrechte „verletzt“? Können Eingriffe in Grundrechte „gerechtfertigt“ sein? Was bedeutet Verhältnismäßigkeit und warum sind verhältnismäßige Eingriffe in Grundrechte zulässig? Die Grundrechte begrenzen staatliche Machtausübung und enthalten Gerechtigkeitspostulate für die gesamte Rechtsordnung. Die Kenntnis der Grundrechte ist deshalb für ein erfolgreiches Jura-Studium unabdingbar.

Voraussetzung: Die Veranstaltung richtet sich an Studierende im ersten Fachsemester. Kenntnisse anderer Bereiche des (Verfassungs-) Rechts werden nicht vorausgesetzt.

Zugriff auf die Vorlesungsmaterialien: Der Besuch der Veranstaltung ist ohne Anmeldung möglich. Für den Zugriff auf die Materialien in ILIAS müssen Sie sich über KLIPS angemeldet haben. Die Teilnahme an der Klausur setzt eine separate Anmeldung voraus. Bitte beachten Sie die insofern geltenden Anmeldefristen!

Empfohlene Fachliteratur:

Epping, Grundrechte, 9. Aufl. 2021 (Online-Zugriff über USB)

Kingreen/Poscher, Grundrechte – Staatsrecht II, 38. Aufl. 2022 (Online-Zugriff über USB)

Michael/Morlok, Grundrechte, 8. Aufl. 2022 (Online-Zugriff auf die 7. Auf. 2020 über USB)

Hufen, Staatsrecht II – Grundrechte, 10. Aufl. 2023 (Online-Zugriff auf die 9. Aufl. 2021 über USB)

Menzel/Müller-Terpitz, Verfassungsrechtsprechung, 3. Auflage 2017 (Online-Zugriff über USB)

 

Zwischenprüfungsklausur

Termin: 07.02.2024
 

Vorbereitung:

  • Crashkurs zur Vorbereitung der Zwischenprüfung im Öffentlichen Recht (Grundrechte), Freitag, 19.01.2024, 10.00-12.00 Uhr (online)
  • Fallübung zur Zwischenprüfung im Öffentlichen Recht, 09.01.2024, 17.00-18.30 Uhr (online)
  • Fallübung zur Zwischenprüfung im Öffentlichen Recht, 23.01.2024, 17.00-18.30 Uhr (online)

 

Schwerpunktseminar

Schwerpunktbereich 08 Öffentliches Recht

Thema: Grundfragen und aktuelle Entwicklungen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts

Themenausgabe: 16.10.2023, Die Themen werden zugelost.
Mündliche Prüfung: Neuer-Termin: Mittwoch, 17.01.2024, 11.00-15.00 Uhr

Wegen des besonderen Stellenwertes der häuslichen Arbeit wird dringend empfohlen, die Anfertigung der häuslichen Arbeit erst für das Ende des Schwerpunktbereichsstudiums nach dem Bestehen der Pflichtklausuren des Schwerpunktbereiches zu planen. Bezüglich etwaiger Detailfragen dürfen wir auf das Informationsangebot des Prüfungsamtes der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln verweisen. 
 

Vorbereitungsseminare im öffentlichen Recht

1. Das Grundgesetz und der Umgang mit den Folgen des NS-Unrechts

Themenausgabe: 7.12.2023
Weitere Informationen zum Vorbereitungsseminar finden Sie hier. Die Themen werden zugelost.

Abgabetermin für die Seminararbeit spätestens am 18.01.2024.

Blockseminar: Freitag, 26.01.2024 (9.00-17.00 Uhr) und Samstag, 27.01.2024 (8.00-12.00 Uhr)


2. Verfassungsvergleich USA/Deutschland im Spiegel aktueller Rechtsprechung des US Supreme Court (zusammen mit Prof. Dr. Krings)

Themenausgabe: 17.11.2023
Weitere Informationen zum Vorbereitungsseminar finden Sie hier. Die Themen werden zugelost.

Abgabetermin für die Seminararbeit spätestens am 19.12.2023.

Blockseminar: Mittwoch, 10.01.2024 (9.00-15.00 Uhr), Donnerstag, 11.01.2024 (12.30-18.00 Uhr)

Formalia der Seminararbeit:

Die Seminararbeit darf insgesamt (inkl. Inhalts- und Literaturverzeichnis) nicht mehr als 20 Seiten umfassen (DIN A4, Times New Roman, 12 Punkt, 1,5 Zeilen Abstand). Bitte keinen Drittelrand; als Rand reicht (oben, unten, rechts, links) jeweils ein Abstand von 2,5 cm. Aus Gründen der Prüfungsgleichheit sind der Seitenumfang und die sonstigen formalen Vorgaben zu beachten. Werden diese Vorgaben nicht berücksichtigt, kann das bei der Bewertung der Arbeit negativ berücksichtigt werden.

Zum Vortrag:

Im Seminar stellt jede/r Studierende/r in einem ca. 20-minütigen Vortrag die wesentlichen Ergebnisse ihrer/seiner Arbeit vor. Daran schließt sich eine Diskussion an. Die Ausgabe einer Gliederung bzw. eines Thesenpapiers empfiehlt sich, ist aber nicht geboten. Nicht vorgesehen ist die Verwendung von PowerPoint-Präsentationen. Es kommt darauf an, den Vortrag – abgesehen ggfs. von einer Gliederung oder einem Thesenpapier – frei ohne unterstützende Medien zu halten. Notizen, an denen sich der freie Vortrag orientiert, sind selbstverständlich gestattet und sinnvoll.

 

Professsor Dr. Wolfram Höfling

Vorlesungen

Vorlesung: Vertiefung Grundrechte

Termin: Dienstag, 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Beginn: 17.10.2023, 14-tägig

Ort: Seminarraum 0.104, Bernhard-Feilchenfeld-Straße 9, 50969 Köln - Zollstock, Gebäude 414, Erdgeschoss

Veranstaltungs-Nr.: 13980.2047

Die Vorlesung behandelt die maßgeblich durch die Judikatur des Bundesverfassungsgerichts geprägte Entwicklung der Grundrechtsdogmatik - am Beispiel ausgewählter (Leit-)Entscheidungen zu bestimmten Einzelgrundrechten. Dabei geht es zugleich um die Kontextualisierung der Entscheidungen, also um deren Einordnung in den jeweiligen historischen, politischen, gesellschaftlichen bzw. kulturellen Zusammenhang.