Professor Dr. Stephan Rixen
Grundrechte (I), Gruppe 2: K bis Z
4 SWS, ab. 13.10.2022
Do. 8.00 bis 11.30 Uhr in Hörsaal A1
Abschlussklausur: Samstag 11.02.2023, 8-11 Uhr, Aula 1, Aula 2, A1, B
Inhalt: Gegenstand der Vorlesung sind die Grundrechte des Grundgesetzes (GG) mit Bezügen zu den Menschenrechten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und den Grundrechten der EU-Grundrechtecharta. Es handelt sich im eine Einführungsvorlesung, die Grundfragen beantwortet: Warum gibt es überhaupt Grund- und Menschenrechte? Welche Bedeutung hat die Garantie der Menschenwürde für die Grundrechte? Was sind Freiheitsrechte, Gleichheitsrechte, Abwehrrechte und grundrechtliche Schutzpflichten? Wann sind Grundrechte „verletzt“? Können Eingriffe in Grundrechte „gerechtfertigt“ sein? Was bedeutet Verhältnismäßigkeit und warum sind verhältnismäßige Eingriffe in Grundrechte zulässig? Die Grundrechte begrenzen staatliche Machtausübung und enthalten Gerechtigkeitspostulate für die gesamte Rechtsordnung. Die Kenntnis der Grundrechte ist deshalb für ein erfolgreiches Jura-Studium unabdingbar.
Voraussetzung: Die Veranstaltung richtet sich an Studenten im ersten Fachsemester. Kenntnisse anderer Bereiche des Verfassungsrechts werden nicht vorausgesetzt.
Anmerkung: Diese Vorlesung richtet sich an alle Studenten, deren Nachname mit einem der Buchstaben von K bis Z beginnt und die nicht zugleich in einem binationalen Bachelorstudiengang eingeschrieben sind. Nur diese Studenten sind berechtigt, an der Zwischenprüfungsklausur zu dieser Veranstaltung teilzunehmen.
Studenten, deren Nachname mit einem der Buchstaben von A bis J beginnt sowie - unabhängig vom Nachnamen - alle Studenten binationaler Bachelorstudiengänge sollten die Parallelvorlesung besuchen, weil sie nur die hierzu gehörende Klausur schreiben dürfen (Zuteilung nach § 30 Absatz 3 Satz 2 StudPrO, http://www.jura.uni-koeln.de/studpro_2014.html).
Der Besuch der Veranstaltung selbst ist ohne Anmeldung möglich. Für den Zugriff auf die Materialien in Ilias müssen Sie sich über Klips angemeldet haben. Die Teilnahme an der Klausur setzt eine separate Anmeldung voraus. Bitte beachten Sie die insofern geltenden Anmeldefristen!
Empfohlene Fachliteratur: Epping, Grundrechte, 8. Auflage 2019 (Online-Zugriff über USB)
Kingreen/ Poscher, Grundrechte – Staatsrecht II, 36. Auflage 2020
Michael/ Morlok, Grundrechte, 7. Auflage 2019 (Online-Zugriff über USB)
Hufen, Staatsrecht II – Grundrechte, 8. Auflage 2020
Menzel/ Müller- Terpitz - Verfassungsrechtsprechung, 3. Auflage 2017 (Online-Zugrif über USB)
Vertiefung Grundrechte
2 SWS, ab 12.10.2022
Mi. 16.00 bis 17.30 Uhr in Hörsaal VIIb
Abschlussklausur: Samstag 04.02.2023, 12 - 15 Uhr, Aula 3 (HF) 124 (HF)
Gegenstand der Vorlesung sind aktuelle Grundrechtsfragen, die insbesondere anhand der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts problematisiert werden.
Vorbereitungsseminare
1. Apothekenrecht - zwischen Öffentlichem Wirtschaftsrecht und Gesundheitsrecht
Themenausgabe: 17.10.2022
Die Themen werden zugelost.
Abgabetermin für die Seminararbeit: 18.11.2022
Blockseminar: verschoben auf Fr., 16.12.2022, 9.00 Uhr.
Ort: Institut für Staatsrecht
2. Verfassungsfragen am Lebensanfang und am Lebensende
Themenausgabe: 7.11.2022
Die Themen werden zugelost.
Abgabetermin für die Seminararbeit: 12.12.2022
Blockseminar: Donnerstag, 19.01.2023, 14.00 bis ca. 19.00 Uhr und Freitag, 20.01.2023, 9.00 bis ca. 13.00 Uhr. Es besteht Anwesenheitspflicht an beiden Tagen.
Ort: Institut für Staatsrecht
Formalia der Seminararbeit:
Die Seminararbeit darf insgesamt (inkl. Inhalts- und Literaturverzeichnis) nicht mehr als 20 Seiten umfassen (DIN A4, Times New Roman, 12 Punkt, 1,5 Zeilen Abstand). Bitte keinen Drittelrand; als Rand reicht (oben, unten, rechts, links) jeweils ein Abstand von 2,5 cm. Aus Gründen der Prüfungsgleichheit sind der Seitenumfang und die sonstigen formalen Vorgaben zu beachten. Werden diese Vorgaben nicht berücksichtigt, kann das bei der Bewertung der Arbeit negativ berücksichtigt werden.
Zum Vortrag:
Im Seminar stellt jede/r Studierende/r in einem ca. 20-minütigen Vortrag die wesentlichen Ergebnisse ihrer/seiner Arbeit vor. Daran schließt sich eine Diskussion an. Die Ausgabe einer Gliederung bzw. eines Thesenpapiers empfiehlt sich, ist aber nicht geboten. Nicht vorgesehen ist die Verwendung von PowerPoint-Präsentationen. Es kommt darauf an, den Vortrag – abgesehen ggfs. von einer Gliederung oder einem Thesenpapier – frei ohne unterstützende Medien zu halten. Notizen, an denen sich der freie Vortrag orientiert, sind selbstverständlich gestattet und sinnvoll.
Schwerpunktseminar
Schwerpunktbereich 08 Öffentliches Recht
Thema: "Grundfragen und aktuelle Entwicklungen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts"
Termin des Seminars: Leider findet kein Seminar statt.