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Schwerpunktstudium

Eine Betreuung kann in den folgenden Schwerpunktbereichen erfolgen: 

Maßgeblich ist § 49 Abs. 2 Nr. 8 der "Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln". https://jura.uni-koeln.de/fakultaet/rechtliche-grundlagen/studpro2014#c26336

- Kernbereich: Vertiefung Staatsorganisationsrecht, Vertiefung Grundrechte, Öffentliche Sicherheit, Öffentliches Wirtschaftsrecht.

- Wahlbereich: Vertiefung Öffentliches Baurecht, Vertiefung Kommunalrecht, Staatskirchenrecht/Religionsverfassungsrecht, Umweltrecht, Staatshaftungsrecht, Gesetzgebungs- und Verwaltungslehre, Bildungsrecht (Schul- und Prüfungsrecht, Wissenschaftsrecht), Verfassungsvergleichung, Die Modernisierung rechtlicher Grundbegriffe im 21. Jahrhundert, US Constitutional Law, Wehrrecht.

Wegen des besonderen Stellenwertes der häuslichen Arbeit wird dringend empfohlen, die Anfertigung der häuslichen Arbeit erst für das Ende des Schwerpunktbereichsstudiums nach dem Bestehen der Pflichtklausuren des Schwerpunktbereiches zu planen. Bezüglich etwaiger Detailfragen dürfen wir auf das Informationsangebot des Prüfungsamtes der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln verweisen.